Das Sorgerecht beinhaltet im Wesentlichen das Aufenthaltbestimmungsrecht, die Gesundheits- und Vermögensfürsorge sowie die schulischen Belange, die das Kind betreffen.

Wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich wird, betrifft diese am häufigsten das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. die Frage, bei welchem Elternteil das Kind nach der Trennung lebt. Dies gilt inzwischen auch für Kinder, die nicht in einer Ehe geboren wurden. Eine Entscheidung über die elterliche Sorge findet nur auf Antrag statt.

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